
Spitzbergen liegt weit nördlich des europäischen Festlands, wird aber von mehreren Nationen genutzt, darunter Russland. Wem gehört Spitzbergen also völkerrechtlich, und warum dürfen dort auch Bürger anderer Staaten wirtschaften?
Spitzbergen gehört völkerrechtlich Norwegen. Der am 9. Februar 1920 unterzeichnete und am 14. August 1925 in Kraft getretene Spitzbergenvertrag übertrug Norwegen die volle Souveränität über den Archipel. Gleichzeitig verpflichtet der Vertrag Norwegen, Bürgern aller Unterzeichnerstaaten gleiche Rechte auf Arbeit, Handel und Bergbau in der Region einzuräumen, was die besondere Doppelstellung des Gebiets bis heute prägt.
Das Wichtigste in Kürze
- Spitzbergen gehört völkerrechtlich Norwegen, festgelegt im Spitzbergenvertrag von 1920.
- Der Vertrag trat am 14. August 1925 in Kraft und gilt bis heute unverändert.
- Bürger aller Vertragsstaaten dürfen dort arbeiten und wirtschaften, ohne norwegische Staatsbürgerschaft zu benötigen.
- Russland nutzt diese Rechte vor allem im Bergbau, insbesondere in der Siedlung Barentsburg.
- Spitzbergen ist Zollfreigebiet, Steuereinnahmen müssen laut Vertrag auf den Inseln verbleiben.
Hintergrund: Ein Vertrag aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg
Vor 1920 war die Zugehörigkeit Spitzbergens völkerrechtlich ungeklärt, das Gebiet galt als Niemandsland, das von mehreren Nationen für Fischerei, Walfang und später Bergbau genutzt wurde. Im Rahmen der Pariser Friedenskonferenz nach dem Ersten Weltkrieg einigten sich zahlreiche Staaten auf den Spitzbergenvertrag, der Norwegen die Souveränität übertrug, zugleich aber die Gleichbehandlung aller Vertragsstaaten bei wirtschaftlicher Nutzung festschrieb. Diese ungewöhnliche Konstruktion aus staatlicher Souveränität und internationalem Nutzungsrecht besteht bis heute unverändert fort und macht Spitzbergen zu einem völkerrechtlichen Sonderfall. Auch militärische Nutzung ist im Vertrag ausdrücklich eingeschränkt: Spitzbergen darf grundsätzlich nicht für kriegerische Zwecke genutzt oder befestigt werden, was das Gebiet zusätzlich von gewöhnlichem Staatsgebiet unterscheidet.
Souveränität und Nutzungsrechte im Überblick
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Staatliche Souveränität | Norwegen, seit Inkrafttreten des Vertrags am 14.8.1925 |
| Wirtschaftliche Nutzungsrechte | Gleichberechtigt für Bürger aller Vertragsstaaten |
| Steuerregime | Zollfreigebiet, Steuern verbleiben auf den Inseln |
| Bekanntester ausländischer Nutzer | Russland, mit Bergbausiedlung Barentsburg |
Was gehört noch zum selben „Konzern“: Norwegens Verwaltung vor Ort
Anders als bei einer Marke gibt es bei einem Territorium keine Konzernstruktur, wohl aber eine Verwaltungsstruktur. Spitzbergen wird von einem norwegischen Gouverneur, dem Sysselmester, verwaltet und ist Teil des Königreichs Norwegen, jedoch mit Sonderstatus außerhalb der Europäischen Union und des Schengen-Visasystems. Die norwegische Bergbaugesellschaft Store Norske betreibt vor Ort Kohleabbau, während die russische Gesellschaft Trust Arktikugol die Siedlung Barentsburg samt eigenem Bergbaubetrieb unterhält. Beide Gesellschaften existieren nebeneinander auf demselben Archipel, unterstehen aber jeweils der Aufsicht ihres Heimatstaates. Daneben spielt die Klimaforschung eine wachsende Rolle: Die Verwaltungsstadt Longyearbyen beherbergt unter anderem den internationalen Svalbard-Saatgut-Tresor, in dem Pflanzensamen aus aller Welt sicher gelagert werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist Spitzbergen Teil der EU?
Nein. Spitzbergen gehört zu Norwegen, das selbst kein EU-Mitglied ist, und hat zusätzlich einen Sonderstatus außerhalb des Schengen-Raums und bestimmter norwegischer Wirtschaftsregelungen.
Warum leben dort so viele Russen?
Der Spitzbergenvertrag räumt Bürgern aller Unterzeichnerstaaten gleiche Nutzungsrechte ein. Russland macht davon seit Jahrzehnten Gebrauch und betreibt in der Siedlung Barentsburg eigenen Bergbau.
Braucht man ein Visum für Spitzbergen?
Aufgrund des Vertrags von 1920 benötigen Bürger der Unterzeichnerstaaten kein norwegisches Visum für die Einreise nach Spitzbergen, wohl aber gegebenenfalls für die Durchreise über das norwegische Festland.
Zahlt man auf Spitzbergen Steuern?
Ja, es gelten eigene, niedrigere Steuersätze als auf dem norwegischen Festland, die Einnahmen müssen laut Vertrag jedoch für Zwecke auf den Inseln selbst verwendet werden.
Könnte Norwegen die Souveränität verlieren?
Der Vertrag ist völkerrechtlich verbindlich und wurde seit 1920 nicht verändert. Politische Spannungen um die Auslegung einzelner Klauseln, etwa zu Fischereizonen und zur Reichweite norwegischer Umweltauflagen gegenüber anderen Vertragsstaaten, bestehen jedoch fort und werden regelmäßig diplomatisch verhandelt.
Wie unterschiedlich staatliche und private Eigentumsfragen ausfallen können, zeigt der Vergleich mit dem Artikel Wem gehört Deutschland, der sich mit Boden- und Unternehmensbesitz in einem anderen europäischen Land beschäftigt. Auch beim Hamburger Hafen mischen sich staatliche und private Interessen an einer strategisch wichtigen Infrastruktur.

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