
Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB automatisch ein, sobald der Erblasser stirbt (§ 1922 BGB). Von dort bis zur endgültigen Verteilung des Nachlasses durchläuft ein Erbfall typischerweise mehrere Schritte: die Feststellung, wer überhaupt Erbe ist, die Prüfung der Sechs-Wochen-Frist für eine mögliche Ausschlagung, die Sichtung des Nachlasses, gegebenenfalls die Beantragung eines Erbscheins, die Regelung von Konten und Verträgen sowie – bei mehreren Erben – die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Das Wichtigste in Kürze
- Automatischer Übergang (§ 1922 BGB): Der Nachlass geht mit dem Tod als Ganzes auf die Erben über, ohne gesonderten Übertragungsakt.
- Gesetzliche Ordnungen (§§ 1924–1928 BGB): Ohne Testament erben zunächst die Abkömmlinge, dann Eltern und deren Abkömmlinge, danach Großeltern und Urgroßeltern samt deren Abkömmlingen.
- Sechs-Wochen-Frist (§ 1944 BGB): Innerhalb dieser Frist ab Kenntnis kann die Erbschaft ausgeschlagen werden.
- Erbschein oft, aber nicht immer nötig: Banken verlangen ihn regelmäßig, akzeptieren teils auch andere Nachweise.
- Erbengemeinschaft bei mehreren Erben (§§ 2032 ff. BGB): Verfügungen über den Nachlass erfordern grundsätzlich Einigkeit.
- Anzeigepflicht ans Finanzamt binnen drei Monaten (§ 30 ErbStG): Der Erwerb ist dem zuständigen Finanzamt fristgerecht anzuzeigen.
Die Schritte im Überblick
- Sterbefall und Sterbeurkunde: Der Tod wird beim zuständigen Standesamt angezeigt, das die Sterbeurkunde ausstellt – Grundlage für nahezu alle weiteren Schritte gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen.
- Erbenermittlung: Ohne Testament bestimmt sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Ordnungen (§§ 1924 ff. BGB) und dem Güterstand des überlebenden Ehegatten (§ 1931 BGB); wer konkret erbt, ergibt sich aus dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser.
- Sechs-Wochen-Frist prüfen: Ab Kenntnis von Erbfall und Berufungsgrund läuft die Frist zur Ausschlagung nach § 1944 BGB; bei Auslandsbezug beträgt sie sechs Monate.
- Nachlass sichten: Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zusammengetragen, um die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung auf einer belastbaren Grundlage zu treffen.
- Gegebenenfalls Erbschein beantragen: Beim zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht, wenn Banken oder das Grundbuchamt einen amtlichen Nachweis der Erbenstellung verlangen.
- Konten und Verträge regeln: Nachlasskonten, laufende Verträge, Mitgliedschaften und Versicherungen des Erblassers werden nach und nach abgewickelt oder übertragen.
- Erbengemeinschaft auseinandersetzen: Bei mehreren Erben wird der Nachlass verteilt; jeder Miterbe kann dies nach § 2042 BGB verlangen.
- Erbschaftsteuer anzeigen: Der Erwerb ist dem Finanzamt binnen drei Monaten nach Kenntnis anzuzeigen (§ 30 ErbStG), soweit keine Ausnahme greift.
Wer erbt ohne Testament?
Ohne Testament oder Erbvertrag greift die gesetzliche Erbfolge. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers – Kinder und, falls ein Kind vorverstorben ist, dessen eigene Kinder (§ 1924 BGB). Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also Geschwister, Nichten und Neffen (2. Ordnung, § 1925 BGB). Fehlen auch diese, folgen Großeltern und deren Abkömmlinge (3. Ordnung, § 1926 BGB) und zuletzt Urgroßeltern samt deren Abkömmlingen (4. Ordnung, § 1928 BGB). Eine nähere Ordnung schließt entferntere stets vollständig aus (§ 1930 BGB). Ein Ehegatte erbt daneben nach § 1931 BGB, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in der Praxis meist zur Hälfte neben Kindern; nichteheliche Lebensgefährten sind von der gesetzlichen Erbfolge nicht erfasst und erben nichts.
Zeitschiene: typische Etappen eines Erbfalls ohne Testament
| Etappe | Zeitpunkt / Frist |
|---|---|
| Sterbeurkunde beim Standesamt | In den ersten Tagen nach dem Tod |
| Entscheidung über Ausschlagung | Sechs Wochen ab Kenntnis (sechs Monate bei Auslandsbezug), § 1944 BGB |
| Anzeige des Erwerbs beim Finanzamt | Drei Monate ab Kenntnis, § 30 ErbStG |
| Erbschein, sofern benötigt | Bearbeitungsdauer je nach Nachlassgericht, keine feste gesetzliche Frist |
| Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft | Kann jederzeit von jedem Miterben verlangt werden, § 2042 BGB |
Beispiel: Ablauf mit zwei Erben
Frau Schulz stirbt ohne Testament und hinterlässt einen Nachlass von 200.000 Euro, bestehend aus einem Sparguthaben von 120.000 Euro und einer vermieteten Eigentumswohnung im Wert von 80.000 Euro. Erben sind ihre beiden Kinder, Ben und Nora, zu gleichen Teilen als Abkömmlinge erster Ordnung. Beide erfahren am Todestag vom Erbfall; die Sechs-Wochen-Frist zur Ausschlagung läuft damit ab diesem Tag, wird von beiden aber nicht genutzt, weil der Nachlass werthaltig ist. Ben und Nora bilden eine Erbengemeinschaft und können über die Wohnung nur gemeinsam verfügen. Sie beantragen einen Erbschein, um Zugriff auf das Sparguthaben zu erhalten, und zeigen den Erwerb fristgerecht binnen drei Monaten dem Finanzamt an. Da der Freibetrag für Kinder nach § 16 ErbStG bei 400.000 Euro liegt, bleibt der jeweilige Erbteil von 100.000 Euro für beide unterhalb des Freibetrags und damit erbschaftsteuerfrei. Später verkaufen Ben und Nora die Wohnung gemeinsam und teilen den Erlös entsprechend ihrer Erbquote, womit die Erbengemeinschaft nach § 2042 BGB auseinandergesetzt ist.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Erbe sofort etwas unternehmen?
Der Erbfall tritt automatisch ein. Aktiv werden muss vor allem, wer die Erbschaft innerhalb der Sechs-Wochen-Frist ausschlagen will oder wer Nachweise gegenüber Banken oder Behörden benötigt.
Brauche ich in jedem Fall einen Erbschein?
Nein. Banken verlangen ihn zwar regelmäßig, akzeptieren aber teils auch andere Nachweise. Ohne Testament fehlt allerdings oft ein alternativer amtlicher Nachweis der Erbenstellung, sodass der Erbschein häufig praktisch notwendig wird.
Wie lange hat eine Erbengemeinschaft Zeit, sich auseinanderzusetzen?
Eine feste Frist dafür gibt es nicht. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung nach § 2042 BGB jederzeit verlangen; die tatsächliche Umsetzung hängt von der Einigung der Beteiligten ab.
Muss ich die Erbschaft dem Finanzamt melden, auch wenn ich unter dem Freibetrag liege?
Die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG knüpft an den Erwerb selbst an; bestimmte Ausnahmen bestehen etwa, wenn sich das Verhältnis zum Erblasser bereits eindeutig aus einer gerichtlich oder notariell eröffneten Verfügung ergibt. Ohne Testament greift diese Ausnahme in der Regel nicht.
Was, wenn ein Fahrzeug zum Nachlass gehört?
Ein Fahrzeug fällt in den Nachlass und gehört damit allen Miterben gemeinsam. Für die Ummeldung bei der Zulassungsstelle wird regelmäßig ein Erbnachweis verlangt.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand des deutschen Erbrechts wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Erbfälle hängen stark vom Einzelfall ab — bei konkreten Fragen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht oder eine Notarin bzw. ein Notar weiter.
Stand: August 2026
Warum ohne Testament in der Regel keine amtliche Benachrichtigung erfolgt und was das für die Sechs-Wochen-Frist bedeutet, erläutert der Beitrag Wird man als Erbe angeschrieben? Post vom Nachlassgericht ohne Testament. Wer den Erbschein beantragen kann, zeigt Wer kann Erbschein beantragen?. Wie lange die Auszahlung durch die Bank in der Praxis dauert, beschreibt Wie lange dauert die Auszahlung des Erbes durch die Bank?.
Wie sich die gesetzliche Erbfolge insgesamt zusammensetzt – die vier Ordnungen, das Stammesprinzip und die Quoten des Ehegatten – zeigt der Überblicksbeitrag Gesetzliche Erbfolge ohne Testament.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar