Wenn der Vater stirbt und die Mutter lebt: Wer erbt?

Wenn der Vater stirbt und die Mutter lebt: Wer erbt? 1

Stirbt der Vater ohne Testament und lebt die Mutter noch, erbt sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Nachlasses; die gemeinsamen Kinder teilen sich die andere Hälfte zu gleichen Teilen. Das gilt unabhängig davon, wie viele Kinder vorhanden sind — die Mutter erbt stets die Hälfte, nicht mehr und nicht weniger.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutter erbt die Hälfte: § 1931 Abs. 1 i. V. m. § 1371 Abs. 1 BGB — ein Viertel gesetzlich, ein weiteres Viertel als Zugewinnpauschale.
  • Kinder teilen die andere Hälfte: Als Erben 1. Ordnung nach § 1924 BGB, zu gleichen Teilen nach Köpfen bzw. nach Stämmen.
  • Stämme (§ 1924 Abs. 3 BGB): Ist ein Kind vorverstorben, treten dessen eigene Kinder an seine Stelle und teilen sich dessen Anteil.
  • Haus fällt in die Erbengemeinschaft: Eine Immobilie wird nicht automatisch Alleineigentum der Mutter, sondern gemeinschaftliches Eigentum aller Erben.
  • Verfügungen nur gemeinsam: Über Nachlassgegenstände können die Miterben nach § 2040 BGB nur gemeinschaftlich verfügen.
  • Voraus für die Mutter: Neben Kindern stehen ihr die Haushaltsgegenstände nach § 1932 BGB zu, soweit sie diese für einen angemessenen Haushalt benötigt.

Die Erbquote im häufigsten Praxisfall

Der Fall, dass ein Ehepartner mit gemeinsamen Kindern stirbt und der andere Elternteil noch lebt, ist einer der häufigsten Erbfälle überhaupt. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Die Mutter erbt neben den Kindern als Erben der 1. Ordnung nach § 1931 Abs. 1 BGB gesetzlich ein Viertel des Nachlasses. Bestand die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kommt nach § 1371 Abs. 1 BGB pauschal ein weiteres Viertel hinzu, sodass sie insgesamt die Hälfte erhält.

Die verbleibende Hälfte des Nachlasses steht den Kindern gemeinsam zu und wird nach § 1924 BGB unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Bei zwei Kindern bedeutet das je ein Viertel des gesamten Nachlasses, bei drei Kindern je ein Sechstel — die Mutter bleibt in jedem Fall bei ihrer Hälfte.

Was mit dem gemeinsamen Haus passiert

Gehörte das Familienhaus dem verstorbenen Vater allein oder beiden Ehepartnern je zur Hälfte, fällt sein Anteil in den Nachlass. Ohne Testament wird die Mutter dadurch nicht automatisch Alleineigentümerin: Sie und die Kinder bilden nach §§ 2032 ff. BGB eine Erbengemeinschaft, der die Immobilie gemeinschaftlich gehört. Über das Haus — etwa einen Verkauf oder eine Belastung — können die Miterben nach § 2040 BGB nur gemeinsam entscheiden.

Jeder Miterbe kann nach § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. In der Praxis einigen sich Familien häufig darauf, dass die Mutter im Haus wohnen bleibt und die Erbengemeinschaft zunächst fortbesteht; ein rechtlicher Automatismus zur Alleininhaberschaft besteht dafür aber nicht.

Für den Zugriff auf Bankkonten des verstorbenen Vaters verlangen Kreditinstitute regelmäßig einen Erbschein oder einen vergleichbaren Nachweis, etwa ein eröffnetes notarielles Testament. Eine gesetzliche Frist, innerhalb derer eine Bank ein Nachlasskonto auszahlen muss, besteht nicht; nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2013 (Az. XI ZR 401/12) darf eine Bank aber nicht pauschal auf einem Erbschein bestehen, wenn der Nachweis auch anders geführt werden kann.

Wenn ein Kind vorverstorben ist

Ist eines der Kinder bereits vor dem Vater verstorben und hat selbst Kinder (Enkel des Erblassers), treten diese nach dem Stämme-Prinzip aus § 1924 Abs. 3 BGB an die Stelle des vorverstorbenen Kindes und teilen sich dessen Anteil untereinander. Ein lebender Abkömmling schließt seine eigenen Abkömmlinge dagegen von der Erbfolge aus.

Erbquoten je nach Zahl der Kinder

Kinder des ErblassersErbquote MutterErbquote je Kind
1 Kind1/21/2
2 Kinder1/21/4 je Kind
3 Kinder1/21/6 je Kind
4 Kinder1/21/8 je Kind

Rechenbeispiel: Nachlass mit Familienhaus

Angenommen, der Nachlass des verstorbenen Vaters beträgt insgesamt 300.000 Euro, davon 200.000 Euro als Anteil am gemeinsam bewohnten Haus und 100.000 Euro als Barvermögen. Er hinterlässt seine Ehefrau und zwei gemeinsame Kinder, die Ehe bestand im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Mutter erbt die Hälfte, also 150.000 Euro; jedes Kind erbt ein Viertel, also 75.000 Euro. Mutter und Kinder bilden bezüglich des Hausanteils eine Erbengemeinschaft, bis diese auseinandergesetzt wird.

Wären es stattdessen drei Kinder gewesen, änderte sich an der Erbquote der Mutter nichts: Sie erhielte weiterhin die Hälfte, also 150.000 Euro, während sich die drei Kinder die restlichen 150.000 Euro zu gleichen Teilen aufteilen würden, also je 50.000 Euro.

Häufig gestellte Fragen

Wird die Mutter automatisch Alleineigentümerin des Hauses?

Nein. Ohne Testament fällt der Hausanteil des verstorbenen Vaters in den Nachlass und damit in eine Erbengemeinschaft mit den Kindern. Alleineigentum entsteht erst, wenn die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt wird und ihr das Haus im Rahmen dessen zugewiesen wird.

Was gilt, wenn ein Kind vorverstorben ist und Enkel vorhanden sind?

Die Kinder des vorverstorbenen Kindes treten nach § 1924 Abs. 3 BGB an dessen Stelle und teilen sich dessen Erbanteil; die Erbquote der Mutter bleibt unverändert bei der Hälfte.

Erben Stiefkinder der Mutter mit?

Nein. Stiefkinder erben gesetzlich nicht vom Stiefelternteil; nur leibliche und adoptierte Kinder des Erblassers zählen zur 1. Ordnung.

Muss die Erbengemeinschaft das Haus verkaufen?

Ein Verkaufszwang besteht nicht automatisch. Solange sich alle Miterben einig sind, kann die Immobilie gehalten werden; jeder Miterbe kann aber jederzeit nach § 2042 BGB die Auseinandersetzung verlangen.

Was passiert, wenn die Mutter später ebenfalls stirbt?

Ihr eigener Nachlass, einschließlich ihres Anteils an der Erbengemeinschaft mit dem Haus, richtet sich dann erneut nach der gesetzlichen Erbfolge oder einem eigenen Testament; die Kinder rücken als Erben der 1. Ordnung nach.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand des deutschen Erbrechts wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Erbfälle hängen stark vom Einzelfall ab — bei konkreten Fragen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht oder eine Notarin bzw. ein Notar weiter.

Stand: August 2026.

Weiterführend zum Thema: wer erbt, wenn der Ehepartner stirbt, wer erbt, wenn der Vater stirbt sowie Erbschein beantragen.

Wie sich die gesetzliche Erbfolge insgesamt zusammensetzt – die vier Ordnungen, das Stammesprinzip und die Quoten des Ehegatten – zeigt der Überblicksbeitrag Gesetzliche Erbfolge ohne Testament.

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