Wer erbt, wenn der Vater stirbt?

Wer erbt, wenn der Vater stirbt? 1

Lebt beim Tod des Vaters keine Ehefrau mehr — etwa weil er geschieden, nie verheiratet war oder verwitwet ist — erben ohne Testament allein seine Kinder als Erben der 1. Ordnung zu gleichen Teilen. Das gilt für eheliche wie für nichteheliche Kinder gleichermaßen; eine neue Partnerin ohne Trauschein geht dagegen gesetzlich leer aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geschiedener Vater: Die frühere Ehefrau hat nach der rechtskräftigen Scheidung kein gesetzliches Erbrecht mehr — sie ist keine Ehegattin im Sinne des § 1931 BGB.
  • Kinder erben allein: Ohne Ehegatten erben die Kinder als 1. Ordnung nach § 1924 BGB den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen.
  • Nichteheliche Kinder gleichgestellt: Als Abkömmlinge im Sinne des § 1924 BGB erben sie wie eheliche Kinder, unabhängig vom Familienstand der Eltern.
  • Neue Partnerin ohne Trauschein: Eine Lebensgefährtin ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft erbt gesetzlich nichts und hat keinen Pflichtteil.
  • Unverheirateter Vater: War er nie verheiratet, gibt es von vornherein keinen erbberechtigten Ehegatten — nur die Kinder erben.
  • Laufendes Scheidungsverfahren: War die Scheidung zum Todeszeitpunkt bereits beantragt oder zugestimmt, entfällt das Ehegattenerbrecht schon vor der endgültigen Scheidung (§ 1933 BGB).

Geschiedener oder unverheirateter Vater: Kinder erben allein

War der Vater zum Zeitpunkt seines Todes bereits rechtskräftig geschieden, ist die frühere Ehefrau keine Ehegattin mehr im Rechtssinn und damit von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Ohne einen erbberechtigten Ehegatten erben die Kinder des Vaters als Erben der 1. Ordnung nach § 1924 BGB den gesamten Nachlass zu gleichen Teilen; ein Ehegattenerbteil fällt in diesen Konstellationen nicht an.

Für Väter, die nie verheiratet waren, gilt dasselbe: Es gibt keinen erbberechtigten Ehegatten, sodass die Kinder von vornherein allein erben. Auch eine besonders lange oder enge Beziehung zu einer neuen Partnerin ändert daran nichts, solange keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand.

Für den Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken oder dem Grundbuchamt verlangen diese in der Regel einen Erbschein, den das zuständige Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Vaters ausstellt. Anders als bei einem vorhandenen Testament findet ohne Testament keine Testamentseröffnung statt; die Kinder als gesetzliche Erben müssen in aller Regel selbst beim Nachlassgericht tätig werden.

Sonderfall: Scheidung war beantragt, aber noch nicht rechtskräftig

War beim Tod des Vaters ein Scheidungsverfahren anhängig, kommt es auf den genauen Stand an. Nach § 1933 BGB ist das Ehegattenerbrecht bereits dann ausgeschlossen, wenn zum Todeszeitpunkt die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen und der Vater die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. In diesem Fall erben die Kinder ebenfalls allein, obwohl die Scheidung formal noch nicht rechtskräftig war.

Lag dagegen zum Todeszeitpunkt noch kein Scheidungsantrag vor und hatte der Vater der Scheidung auch nicht zugestimmt, bleibt das Ehegattenerbrecht bestehen, selbst wenn die Ehe bereits längere Zeit zerrüttet war und die Ehepartner getrennt lebten. Entscheidend ist allein der rechtliche Stand des Scheidungsverfahrens zum Zeitpunkt des Erbfalls.

Neue Partnerin, nichteheliche Kinder: Was das Gesetz vorsieht

Lebte der Vater zuletzt mit einer neuen Partnerin ohne Trauschein zusammen, hat diese nach dem Gesetz keinen Erbanspruch, unabhängig von der Dauer des Zusammenlebens oder gemeinsamen Kindern. Nichteheliche Kinder des Vaters selbst sind dagegen als Abkömmlinge im Sinne des § 1924 BGB den ehelichen Kindern erbrechtlich vollständig gleichgestellt und erben zu denselben Quoten mit.

Existiert neben leiblichen Kindern auch ein Stiefkind der neuen Partnerin, ändert das an der gesetzlichen Erbfolge des Vaters nichts: Stiefkinder erben gesetzlich nicht vom Stiefelternteil, unabhängig davon, wie lange das gemeinsame Zusammenleben bestand. Nur eine Adoption würde ein gesetzliches Erbrecht begründen.

Wer erbt beim Tod des Vaters ohne lebende Ehefrau

KonstellationWer erbtErbquote
1 Kind, kein Ehegattedas Kindgesamter Nachlass
2 Kinder, kein Ehegattebeide Kinderje 1/2
3 Kinder, kein Ehegattealle Kinderje 1/3
neue Partnerin ohne TrauscheinKinder allein, Partnerin nichtsPartnerin: 0

Rechenbeispiel: Geschiedener Vater mit zwei Kindern

Angenommen, ein geschiedener Vater hinterlässt einen Nachlass von 180.000 Euro und zwei Kinder aus erster Ehe. Da keine aktuelle Ehefrau vorhanden ist, erben allein die Kinder als Erben der 1. Ordnung, jedes zu gleichen Teilen also je 90.000 Euro. Eine neue Partnerin, mit der der Vater zuletzt ohne Trauschein zusammenlebte, geht nach dem Gesetz leer aus.

War der Vater dagegen nie verheiratet und hinterlässt nur ein einziges nichteheliches Kind, erbt dieses Kind bei einem Nachlass von 180.000 Euro den gesamten Betrag allein — die Erbquote unterscheidet sich insofern nicht von der eines ehelichen Einzelkindes.

Häufig gestellte Fragen

Erbt die Exfrau, wenn der Vater geschieden war?

Nein. Mit der rechtskräftigen Scheidung endet das gesetzliche Ehegattenerbrecht vollständig; die frühere Ehefrau zählt nicht mehr zu den gesetzlichen Erben.

Wie ist die Erbfolge, wenn der Vater und die Mutter noch verheiratet waren?

Dieser Fall wird gesondert behandelt: Neben Kindern erbt die Ehefrau im gesetzlichen Güterstand regelmäßig die Hälfte, die Kinder teilen sich die andere Hälfte.

Erben nichteheliche Kinder genauso wie Kinder aus der Ehe?

Ja. Als Abkömmlinge im Sinne des § 1924 BGB sind nichteheliche Kinder ehelichen Kindern erbrechtlich vollständig gleichgestellt.

Erbt die neue Lebensgefährtin, mit der der Vater zusammenlebte?

Nein, sofern keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand. Ein bloßes Zusammenleben begründet kein gesetzliches Erbrecht.

Was gilt, wenn der Vater zum Zeitpunkt seines Todes mitten im Scheidungsverfahren war?

Waren die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt und hatte der Vater die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt, entfällt das Ehegattenerbrecht bereits nach § 1933 BGB, auch ohne rechtskräftige Scheidung.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Stand des deutschen Erbrechts wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Erbfälle hängen stark vom Einzelfall ab — bei konkreten Fragen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Erbrecht oder eine Notarin bzw. ein Notar weiter.

Stand: August 2026.

Weiterführend zum Thema: wenn der Vater stirbt und die Mutter lebt und wer erbt, wenn der Ehepartner stirbt.

Wie sich die gesetzliche Erbfolge insgesamt zusammensetzt – die vier Ordnungen, das Stammesprinzip und die Quoten des Ehegatten – zeigt der Überblicksbeitrag Gesetzliche Erbfolge ohne Testament.

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